Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Frau Sonja Heßling, Geschäftssitz Florinsmarkt 14, 56068 Koblenz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung stadtlandimmobilien (nachfolgend Makler) erbringt für den Auftraggeber provisionspflichtige Maklerleistungen i.S.d. §§ 652ff. BGB. Allen – auch künftigen Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
2. Der Makler erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe: a) bei Grundstücks- und sonstigen Immobilienkaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,57% inkl. USt vom Kaufpreis, b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2,38 Monatsmieten inkl. USt; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten bzw. Vorauszahlungen darauf und einer etwaiger Mehrwertsteuer. Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
3. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
4. Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
5. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen, insbesondere des Nachweises an Dritte, nur nach vorheriger Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet der Auftraggeber - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs - im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
6. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt des Angebots unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
7. Nimmt der Auftraggeber von seiner Absicht zum Vertragsabschluss Abstand, ist er verpflichtet, den Makler darüber unverzüglich zu informieren.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt zu informieren und eine Abschrift des Vertrages zu übersenden.
9. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Maklers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Maklers. Gegenüber Unternehmern haftet der Makler darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Maklers. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers bei dem Makler zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers. Die Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und ähnlichem beruhen ausschließlich auf den dem Makler vom Objektanbieter erteilten Informationen. Für die Richtigkeit dieser Informationen wird keine Haftung übernommen. Soweit darüber hinaus für den Auftraggeber weitere Informationen eingeholt werden, haften wir für deren Richtigkeit nur, wenn wir diese dem Auftraggeber schriftlich und verbindlich mitteilen.
10. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
11. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Maklers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die insgesamt oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.